Als Folge der abgelehnten Reform der Altersvorsorge am 24. September 2017 wurde beschlossen, die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Senkung der Mehrwertsteuersätze per 1. Januar 2018 sicherzustellen.
Änderungen der Mehrwertsteuersätze auf einen Blick
Satz | Alt | Neu |
Normalsatz | 8.0 % | 7.7 % |
Reduzierter Satz (Unverändert) | 2.5 % | 2.5 % |
Sondersatz für Beherbergung | 3.8 % | 3.7 % |
Darauf müssen Sie im Zusammenhang mit Ihrem ERP achten
Die neue Mehrwertsteuer betrifft uns alle und nicht zuletzt die Anwender betriebswirtschaftlicher Software. Diese müssen neben den Steuersätzen auch eine große Zahl an Stammdaten anpassen. Betroffen von den Änderungen sind alle Bereiche einer Unternehmenssoftware, die mit der Aussenwelt zu tun haben, z.B.
- Finanzbuchhaltung
- Auftragsbearbeitung (Ein- und Verkauf)
- Angebotswesen (sofern dort Bruttopreise angegeben werden)
- Lohn- und Gehaltsmodule (zum Beispiel wegen der Reisekosten und geldwerter Vorteile
für Angestellte).
Prüfen Sie, ob ein Update Ihrer Software nötig wird, um diese Änderungen abbilden zu können.
Vorsicht bei Brutto-Preisen!
Arbeiten Sie mit Bruttopreislisten, die gegebenenfalls neu berechnet werden müssen? Erstellen Sie Offerten mit Bruttopreisen? Wenn ja, dann fügen Sie schon heute einen Vermerk für deren Gültigkeit bis Ende des Jahres ein. Erstellen Sie sich eine Übersicht der betroffenen Listen und terminieren Sie sich deren Anpassung per Ende Dezember.
Der Zeitpunkt der Umstellung des neuen Mehrwertsteuersatzes
Der anzuwendende Steuersatz richtet sich weder nach dem Datum der Rechnungsstellung noch nach der Zahlung, sondern massgebend ist allein der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bitte beachten Sie auch, dass ab der Mehrwertsteuer-Meldung für das 1. Quartal 2018 ein neues Abrechnungsformular benötigt wird, auf welchem sowohl der alte als auch neue Steuersatz deklariert werden kann. Ein Muster des neuen Formulars finden Sie bereits auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Tolle Nachrichten für Sage100 und Sage Office Line-Nutzer
Allen Anwendern der Sage 100 oder Office Line können wir eine erfreuliche Nachricht übermitteln: Ihnen stehen die Funktionen zur Anpassung der Mehrwertsteuer bereits jetzt und kostenfrei zur Verfügung. Falls Sie Unterstützung bei der Konfiguration benötigen oder weiterführende Fragen in Zusammenhang mit der Umstellung der Mehrwertsteuersätze und der korrekten Anwendung der neuen Bestimmungen haben, helfen wir Ihnen gern weiter.